Die IFAA ist anerkannter Bildungsträger nach den Bildungszeitgesetzen Baden-Württemberg und Saarland sowie dem Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

  • Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Sonderform des bezahlten Urlaubs für die berufliche Weiterbildung.

  • Arbeitnehmern in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland stehen dafür pro Jahr 5 Arbeitstage zur Verfügung.

  • Damit wird es Arbeitsnehmer ermöglicht, sich bei Fortzahlung deines Arbeitsentgelts weiterzubilden.

    Weitere Infos zur Bildungszeit in Baden-Württemberg findest du hier.
    Weitere Infos zur Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen findest du hier.
    Weitere Infos zur Bildungsfreistellung im Saarland findest du hier.
  • Deine Ansprechpartner

    Katharina Hahn

    Katharina Hahn

    Leitung Akademie

    Melanie Braun

    Melanie Braun

    Produktmanagerin Fitness & Functional

    Lea Beschorner

    Lea Beschorner

    Produktmanagerin Body & Mind

    Corinna Sanchez

    Corinna Sanchez

    Produktmanagerin Body & Mind