Die IFAA ist anerkannter Bildungsträger nach den Bildungszeitgesetzen Baden-Württemberg und Saarland sowie dem Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Sonderform des bezahlten Urlaubs für die berufliche Weiterbildung.
Arbeitnehmern in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland stehen dafür pro Jahr 5 Arbeitstage zur Verfügung.
Damit wird es Arbeitsnehmer ermöglicht, sich bei Fortzahlung deines Arbeitsentgelts weiterzubilden.
Weitere Infos zur Bildungszeit in Baden-Württemberg findest du hier.
Weitere Infos zur Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen findest du hier.
Weitere Infos zur Bildungsfreistellung im Saarland findest du hier.
Weitere Infos zur Bildungszeit in Baden-Württemberg findest du hier.
Weitere Infos zur Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen findest du hier.
Weitere Infos zur Bildungsfreistellung im Saarland findest du hier.